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    Familienrecht, Ehepakte, Scheidungsvereinbarungen und Verträge zwischen Lebensgefährten

Kurzinformation

Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann gemeinsam eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen?

Es gibt vieles, was man regeln sollte. In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Der Notar kann dabei zwei Funktionen erfüllen: Er hat Erfahrung im Familienrecht und kann daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen sein. Und in einigen Angelegenheiten ist er vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch eine notarielle Urkunde klare Verhältnisse zu schaffen – etwa bei Vaterschaftserklärungen oder der Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung).

Häufig gestellte Fragen

  • Was kann ein Partnerschaftsvertrag regeln?

    Immer mehr Lebensgefährten wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen - zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht, bei der Vermögensteilung, im Trennungsfall. Durch einen Partnerschaftsvertrag kann der rechtliche Rahmen für das Zusammenleben eines Paares während der Lebensgemeinschaft geregelt werden. Beispielsweise zur Dokumentation der Eigentumsverhältnisse, zur Teilung der Lebenshaltungskosten, bei der Mitarbeit im Betrieb des Partners, im Wohnrecht ...

  • Was gilt es bei einer Adoption zu regeln?

    Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind zustande. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt. Zur Gültigkeit einer Adoption ist die gerichtliche Bewilligung erforderlich. Der Notar kann alle dafür notwendigen Schritte erledigen - vom Abfassen des Adoptionsvertrages bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.

  • Und wenn es doch zur Scheidung kommt?

    Wenn Ehen zerbrechen, gibt es meist mehr zu regeln als bei der Heirat. Je mehr vor Gericht gestritten wird, desto teurer ist eine Scheidung. Eine notarielle Regelung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist eine kostengünstige Lösung - und wird vom Scheidungsgericht anerkannt. Unterhalt, Sorgerecht und andere Scheidungsfolgen können ebenso vertraglich geregelt werden. Der Notar ist zur Objektivität verpflichtet und kann daher beide Ehepartner beraten, hilft eine Einigung zu erzielen und fasst diese in einem Vergleich zusammen, der dem Scheidungsrichter vorgelegt wird.

  • Was versteht man unter einem Ehevertrag?

    Unter Eheverträgen werden landläufig Vermögensregelungen für die Dauer der Ehe (Ehegüterverträge) oder für den Fall der Scheidung der Ehe (Vorwegvereinbarung) verstanden. Bei einer Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welches Vermögen erst während der Ehe erstanden oder angespart wurde. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann der Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein.

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