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    Beglaubigungen und Beurkundungen

Mit der Unterschriftsbeglaubigung (öffentlichen Beglaubigung) einer Privaturkunde bestätigt der Notar, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor einem Notar  unterschrieben oder ihre Unterschrift anerkannt hat.

Im Allgemeinen versteht man unter Beurkundung die Aufnahme einer notariellen Urkunde über ein Rechtsgeschäft, eine Rechtserklärung, eine Wissenserklärung oder über Tatsachen und sonstige Vorgänge, wenn hiedurch rechtliche Wirkungen begründet werden sollen. Im besonderen ist die Beurkundung die Wiedergabe des Inhaltes der Wahrnehmung des Notars über Tatsachen, Wissenserklärungen oder sonstige Vorgänge. Beurkundungen sind öffentliche Urkunden.

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