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    Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Vertretungsbefugnis naher Angehörige

Kurzinformation

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht.

Mit dieser Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren gerichtlichen und / oder gesetzlichen Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden.

In der Praxis ist die Vorsorgevollmacht bereits relativ beliebt. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Spezialvollmacht ausgestattet. Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht können einerseits die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten, andererseits die Vertretung im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen betreffen.

Das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht kann bei Eintritt des Vorsorgefalles im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vorsorgevollmacht hier ebenfalls registriert werden kann.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will. Aber auch von jedem, der dabei berät.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis?

    Das Vertretungsverzeichnis ist ein zentrales Register, in dem alle einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten Vorsorgevollmachten registriert werden können. Darin kann auch registriert werden, wann eine Vorsorgevollmacht wirksam wird, wen Sie als Erwachsenenvertreter bestimmen, durch welche Angehörigen Sie nicht vertreten werden wollen - und natürlich auch, wenn Sie eine Vollmacht widerrufen. Durch die Registrierung im ÖZVV kann das Gericht jederzeit innerhalb von Sekunden feststellen, ob eine Vorsorgevollmacht registriert ist.

  • Was ist, wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wird?

    Im Allgemeinen wird dann im Falle der "Geschäftsunfähigkeit" für die betroffene Person vom Gericht ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt. Er erledigt im Namen der Person, für die er bestellt ist, die Rechtsgeschäfte, für die er vom Gericht beauftragt ist. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung wird zum Beispiel häufig von Ämtern, Banken, Krankenhäusern oder Heimen beantragt, um sich bei finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten abzusichern.

  • Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

    Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht hängt vom jeweiligen Fall ab. Sprechen Sie mit Ihrem Notar, wie er Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit in keinem Fall ein: Denn die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos. Im Rahmen dieses Erstgesprächs können Sie auch über die zu erwartenden Kosten und den Zeitrahmen sprechen.

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